
Bundesfreiwilligendienst
| Sind Sie auf der Suche nach neuen Herausforderungen? Möchten Sie einen Teil Ihrer Freizeit gemeinsam mit interessanten Menschen verbringen? Ihre Kenntnisse weitergeben und sich sozial engagieren? Neue Erfahrungen sammeln und dabei gleichzeitig noch etwas Sinnvolles tun? Dann sind Sie beim ASB genau richtig - werden Sie freiwillig aktiv. |
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Wichtige Informationen
Der Bundesfreiwilligendienst wird in der Regel für 12 Monate, mindestens jedoch 6 und höchstens 18 Monate geleistet. Von Frauen und Männern ab 27 Jahren kann der Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit von mehr als 20 Stunden pro Woche geleistet werden. Sie nehmen an den Seminaren nur in angemessenem Umfang teil. Wer 12 Monate einen Bundesfreiwilligendienst leistet, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Neben vielfältigen Einsatzbereichen, spannenden Aufgaben und netten Kollegen bieten wir Ihnen zahlreiche weitere Vorteile:
- Taschengeld: Im Bundesfreiwilligendienst zahlen wir Ihnen ein monatliches Taschengeld. Sollten Sie Arbeitskleidung benötigen, stellt der ASB diese kostenlos zur Verfügung.
- Zusatzqualifikationen: Auf Ihre jeweilige Aufgabe bereiten wir Sie gründlich und umfassend vor. Während des Freiwilligendienstes nehmen Sie an Seminarwochen teil. Dabei können Sie sich fortbilden, andere Freiwillige treffen und sich über neue Erfahrungen austauschen.
- Mitsprache und Gestaltungsmöglichkeiten: Ihre Ideen sind uns wichtig. Viele unserer Dienstleistungen könnten ohne Freiwillige gar nicht angeboten werden. Wir suchen Menschen, die Lust am Gestalten haben, sich nicht auf Erreichtem ausruhen, sondern immer wieder kreativ neuen Herausforderungen begegnen.
- Begleitung: Wir lassen Sie mit Ihrer Aufgabe nicht allein: Gibt es Schwierigkeiten oder Probleme, stehen Ihnen erfahrene Begleiter zur Seite.
- Versicherungsschutz: Während des Bundesfreiwilligendienstes sind Sie in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung angemeldet. Die Beiträge übernimmt Ihre Einsatzstelle zu 100 Prozent.
- Bescheinigung: Nach Ende Ihrer Dienstzeit von mindestens sechs Monaten erhalten Sie eine Bescheinigung für die Dauer der geleisteten Zeit und ein Zeugnis, das ausführlich über die Art des Engagements informiert.






