
Täter-Opfer-Ausgleich
Seit 01.01.2003 haben wir unser Angebot im Kinder- und Jugendhilfebereich um einen weiteren Baustein erweitert. Seit diesem Tag haben wir in enger Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes Zwickau Stadt und der Staatsanwaltschaft in Zwickau eine Schlichtungsstelle für Täter-Opfer-Ausgleich eingerichtet. Dabei handelt es sich um eine Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung zwischen jugendlichen Straftätern und deren Opfern.
Nach Weisung des zuständigen Staatsanwaltes haben Täter sowie Opfer die Möglichkeit, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. In der Praxis läuft das so: Ein oder mehrere Jugendliche begehen eine Straftat, die vom Opfer angezeigt wird. Danach beginnt die Polizei mit ihren Ermittlungen und nach deren Abschluss liegt es im Ermessen des Staatsanwaltes, wie er mit diesem Fall umgeht. Dabei hat die Möglichkeit, die Angelegenheit vor Gericht zu verhandeln, das Verfahren einzustellen oder eben eine außergerichtliche Einigung anzustreben. In diesem Fall gibt er die Akte an die Jugendgerichtshilfe, die diese Art der Straftatsbearbeitung durch den ASB in Zwickau ausführen lässt.
Unser Mitarbeiter, Herr Schwinger, ist ausgebildeter Diplom-Sozialpädagoge mit einer Zusatzqualifikation zum Mediator in Strafsachen.
Er lädt zuerst die Täter ein, um mit ihnen und gegebenenfalls mit ihren Eltern über die Straftat sowie Hintergründe zu sprechen. Am Ende des Gesprächs muss der Täter sein Einverständnis geben, an einem Täter-Opfer-Ausgleich teilnehmen zu wollen. Bei Einverständnis des oder der Täter lädt Herr Schwinger das oder die Opfer und deren Eltern ein. In diesem Gespräch geht es besonders um Befindlichkeiten und Gefühle des Opfers, die mit der Tat im Zusammenhang stehen. Natürlich hat auch das Opfer die Möglichkeit, ein Schlichtungsgespräch mit dem Täter abzulehnen. Wenn der Geschädigte an einem Täter-Opfer-Ausgleich teilnehmen möchte, wird ein gemeinsames Treffen arrangiert, an dem Opfer, Täter und Mediator teilnehmen. In diesem Gespräch haben beide Seiten die Möglichkeit, dem anderen ihre Sicht der Tat zu erklären. Am Ende des Gespräches muss sich der Täter beim Opfer entschuldigen.
Öffnungszeiten nach Absprache.
Nach Weisung des zuständigen Staatsanwaltes haben Täter sowie Opfer die Möglichkeit, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. In der Praxis läuft das so: Ein oder mehrere Jugendliche begehen eine Straftat, die vom Opfer angezeigt wird. Danach beginnt die Polizei mit ihren Ermittlungen und nach deren Abschluss liegt es im Ermessen des Staatsanwaltes, wie er mit diesem Fall umgeht. Dabei hat die Möglichkeit, die Angelegenheit vor Gericht zu verhandeln, das Verfahren einzustellen oder eben eine außergerichtliche Einigung anzustreben. In diesem Fall gibt er die Akte an die Jugendgerichtshilfe, die diese Art der Straftatsbearbeitung durch den ASB in Zwickau ausführen lässt.
Unser Mitarbeiter, Herr Schwinger, ist ausgebildeter Diplom-Sozialpädagoge mit einer Zusatzqualifikation zum Mediator in Strafsachen.
Er lädt zuerst die Täter ein, um mit ihnen und gegebenenfalls mit ihren Eltern über die Straftat sowie Hintergründe zu sprechen. Am Ende des Gesprächs muss der Täter sein Einverständnis geben, an einem Täter-Opfer-Ausgleich teilnehmen zu wollen. Bei Einverständnis des oder der Täter lädt Herr Schwinger das oder die Opfer und deren Eltern ein. In diesem Gespräch geht es besonders um Befindlichkeiten und Gefühle des Opfers, die mit der Tat im Zusammenhang stehen. Natürlich hat auch das Opfer die Möglichkeit, ein Schlichtungsgespräch mit dem Täter abzulehnen. Wenn der Geschädigte an einem Täter-Opfer-Ausgleich teilnehmen möchte, wird ein gemeinsames Treffen arrangiert, an dem Opfer, Täter und Mediator teilnehmen. In diesem Gespräch haben beide Seiten die Möglichkeit, dem anderen ihre Sicht der Tat zu erklären. Am Ende des Gespräches muss sich der Täter beim Opfer entschuldigen.
Öffnungszeiten nach Absprache.





